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Chemnitz |
Gutachten: "Namensnennung von Opfern der NS Euthanasie von 1939 bis 1945" |
„Seine Menschenwürde wurde durch den Mord verletzt, nicht durch die heutige Öffentlichmachung des Mordes. Eher dürfte sich aus der Menschenwürde ein Achtungsanspruch des Opfers ergeben, nicht namenlos und anonym zu bleiben.“ Auszug aus dem Gutachten „Namensnennung von Opfern der NS Euthanasie von 1939 bis 1945 (Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Ehrhart Körting, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Berlin a.D. unter Mitwirkung von Rechtanwältin Catharina Hübner, Berlin, 1. Juli 2014 Das gesamte Gutachten - mit freundlicher Genehmigung von Dr. Ehrhart Körting (PDF-Datei) |